Sachverständigenprüfungen

Wir prüfen auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetrieben (AwSV) unter anderem die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen:

 

- Heizöltankanlagen

 

- Abfüllflächen

 

- Öffentliche Tankstellen und  Eigenverbrauchstankstellen für Diesel, Biodiesel und wässrige Harnstoff-

  lösung  (Adblue)

 

- Tanklager und Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe in der Industrie

 

- Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen wie Galvanikanlagen,

  Erdwärmeanlagen oder Biogasanlagen

 

- Prüfung und Überwachung von Fachbetrieben auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

  einschließlich Erstellung des Kenntnisnachweises zur Vorlage bei der zutändigen Behörde.

 

Haben Sie eine prüfpflichtige Anlage? Sprechen Sie uns an.