Wir prüfen auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
Fachbetrieben (AwSV) unter anderem die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen:
- Heizöltankanlagen
- Abfüllflächen
- Öffentliche Tankstellen und Eigenverbrauchstankstellen für Diesel, Biodiesel und wässrige Harnstoff-
lösung (Adblue)
- Tanklager und Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe in der Industrie
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen wie Galvanikanlagen,
Erdwärmeanlagen oder Biogasanlagen
- Prüfung und Überwachung von Fachbetrieben auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
einschließlich Erstellung des Kenntnisnachweises zur Vorlage bei der zutändigen Behörde.
Haben Sie eine prüfpflichtige Anlage? Sprechen Sie uns an.